Tarifbestimmungen
Wie können Sie teilnehmen?
Wenn Sie am Wahltarif Beitragsrückerstattung teilnehmen möchten, füllen Sie die Teilnahmeerklärung aus und senden uns diese zu. Der Wahltarif beginnt immer mit dem Folgemonat nach Eingang der Teilnahmeerklärung bei der vivida bkk. Das bedeutet: Immer mit dem Monat nachdem die Teilnahmeerklärung bei uns eingegangen ist.
Voraussetzung für eine Beitragsrückerstattung
Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass Sie in dem Jahr länger als drei Kalendermonate bei uns versichert waren. Ihre Beitragsrückerstattung wird gezahlt, wenn Sie und Ihre mitversicherten Angehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, innerhalb eines Kalenderjahres außer Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsleistungen keine Leistungen in Anspruch genommen haben.
Wann wird die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?
Spätestens zum Ende des 3. Quartals des Folgejahres erhalten Sie eine schriftliche Abrechnung. Sollten Sie eine Beitragsrückerstattung erhalten, überweisen wir Ihnen diese zeitgleich auf Ihr Konto. Die vivida bkk ist verpflichtet, die Beitragsrückerstattung aus dem Wahltarif an die zuständige Finanzbehörde zu melden.
Was bedeutet die Abgabe der Teilnahmeerklärung?
Wenn Sie sich für den Wahltarif Beitragsrückerstattung entscheiden, sind Sie für die Zeit von mindestens einem Jahr an den Tarif und die vivida bkk gebunden. Die Bindungsfrist beginnt mit dem 1. des auf die Erklärung folgenden Kalendermonats.
Kündigung des Wahltarifs
Der Tarif kann frühestens zum Ablauf der einjährigen Bindungsfrist schriftlich gegenüber der vivida bkk gekündigt werden. Die Kündigung für den Wahltarif muss einen Monat vor Ablauf der einjährigen Bindungsfrist vorliegen. Anderenfalls verlängert sich der Wahltarif jeweils um ein Jahr. Die Mitgliedschaft bei der vivida bkk kann erst nach Ablauf der einjährigen Mindestbindungsfrist an den Wahltarif gekündigt werden, jedochnicht vor Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist der Mitgliedschaft, die bei der Wahl der vivida bkk entstanden ist. Der Wahltarif endet in diesem Fall automatisch mit dem Ende der Mitgliedschaft.
Wie hoch ist Ihre Beitragsrückerstattung?
Die Beitragsrückerstattung richtet sich nach der Höhe Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung. Für jedes leistungsfreie Kalenderjahr erhalten Sie 1/12 Ihrer eingezahlten Beiträge, maximal 600 Euro, inklusive der Anteile, die vom Arbeitgeber oder Ihrer Rentenversicherung eingezahlt wurden. Bei unterjährigem Beginn und Ende des Wahltarifs, wird die Prämie anteilig nach den Monaten der Teilnahme berechnet.
Ihr möglicher Vorteil: Bis zu 600 Euro im Jahr.
Welche Leistungen haben keinen Einfluss auf die Beitragsrückerstattung?
- jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung
- Gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen
- Gesetzliche Leistungen im Rahmen der Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hautkrebsscreening
- Gesundheits-Check-up
- Maßnahmen der Primärprävention
(zum Beispiel Kurse zur Gesundheitsförderung)
- Alle Standard-Schutzimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO
- Ebenfalls unschädlich ist die Inanspruchnahme von
Leistungen durch mitversicherte Angehörige, die das
18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.